Welches Gerüst steht vor Ort?
Fassadengerüst, Schutzgerüst und fahrbare Arbeitsbühne erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Erfassen Sie die Gerüstart, den Aufbauort, die vorgesehene Belastung sowie die verfügbaren Aufbau- und Verwendungsunterlagen. Sonderausführungen und Abweichungen brauchen eine nachvollziehbare technische Grundlage.
Eine Kennung nur für das Unternehmen genügt nicht. Wenn mehrere Bauabschnitte gleichzeitig genutzt werden, müssen Freigabe und Befunde dem jeweiligen Gerüstbereich zugeordnet werden können. Nach einem Umbau darf eine alte Beschreibung nicht unbemerkt weitergelten.
Grundlagen: DGUV Information 201-011 – Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten ↗
Aufbau prüfen und Übergabe vorbereiten
Zur Vorbereitung werden Aufbauunterlagen, vorgesehene Nutzung und tatsächliche Ausführung abgeglichen. Die Prüfung betrifft unter anderem die sichere Aufstellung, tragende und aussteifende Teile, Beläge, Zugänge und Schutz gegen Absturz. Welche Punkte im Einzelnen zu prüfen sind, hängt von Bauart und Aufbau ab.
Festgestellte Abweichungen werden konkret beschrieben und vor der Nutzung geklärt. Die Prüfung durch die befähigte Person und die Übergabe an den nutzenden Betrieb sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine Kennzeichnung am Zugang macht die Zuordnung vor Ort leichter; sie ersetzt nicht die technischen Unterlagen.
Grundlagen: DGUV Information 201-011 – Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten ↗
Was während der Nutzung kontrolliert wird
Ein freigegebenes Gerüst kann sich verändern: Ein Seitenschutz wird für Materialtransport entfernt, ein Belag verschoben oder eine Verankerung durch andere Arbeiten beeinträchtigt. Auch Anfahren, Wetterereignisse und Veränderungen am Untergrund können die Sicherheit berühren. Der nutzende Betrieb braucht deshalb einen geregelten Umgang mit solchen Meldungen.
Die Inaugenscheinnahme während der Nutzung hat eine andere Funktion als die Prüfung nach dem Aufbau. Bei einem sicherheitsrelevanten Zweifel wird der betroffene Bereich nicht einfach weiterbenutzt. Die verantwortliche Stelle muss beurteilen, welche Sicherung, Instandsetzung und erneute Prüfung erforderlich sind.
Grundlagen: DGUV Information 201-011 – Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten ↗
DGUV, TRBS und Normen richtig einordnen
Die DGUV Information 201-011 behandelt die Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten. Sie unterscheidet unter anderem die befähigte Person für die Prüfung und die qualifizierte Person bei der Inaugenscheinnahme. Die Anforderungen sind auf die tatsächliche Aufgabe zu beziehen.
TRBS 2121 Teil 1 konkretisiert den Schutz vor Absturz bei der Verwendung von Gerüsten. Die BetrSichV behandelt Prüfungen von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. DIN EN 12811-1 behandelt Anforderungen an Arbeitsgerüste, DIN EN 1004-1 fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen. Diese Normen sind keine pauschale Prüffreigabe; sie sind mit der Herstelleranleitung und der Planung des konkreten Gerüsts abzugleichen. Eine CE-Angabe ist keine allgemeine Gerüstfreigabe für die Baustelle.
Grundlagen: DGUV Information 201-011 – Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten ↗ · BetrSichV § 14 – Prüfung von Arbeitsmitteln ↗ · DIN EN 12811-1 – Arbeitsgerüste ↗ · DIN EN 1004-1 – Fahrbare Arbeitsbühnen ↗
Beispiel: Ein Gerüst wird abschnittsweise umgebaut
An einer Fassade wird ein Zugang versetzt. Im alten Bericht ist noch die vorherige Ausführung dokumentiert. Die Änderung wird deshalb als eigener Vorgang erfasst: betroffener Abschnitt, Anlass, verantwortlicher Betrieb und erforderliche Prüfung. Erst die geklärte neue Ausführung bildet die Grundlage für die weitere Nutzung.
Ein guter Nachweis enthält Aufbauort, Ausführung, Datum, Prüfumfang, Ergebnis, verantwortliche Person und offene Maßnahmen. Fotos zeigen Details; ein Übersichtsplan sorgt für die räumliche Zuordnung. Bei mehreren Firmen sollten Ansprechpartner und Übergaben ausdrücklich festgehalten werden.
Bestand und Fristen vorbereiten
Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.
Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.
Häufige Fragen
Gilt eine Freigabe für jeden späteren Umbau?
Nein. Änderungen sind darauf zu beurteilen, ob die Sicherheit betroffen ist und eine erneute Prüfung benötigt wird. Eine Freigabe bezieht sich auf den dokumentierten Zustand und Einsatzzweck.
Wer prüft vor der Benutzung?
Prüfung nach dem Aufbau und Inaugenscheinnahme durch den nutzenden Betrieb sind getrennte Aufgaben. Die dafür erforderliche Qualifikation und Zuständigkeit müssen entsprechend der DGUV-Information und dem konkreten Einsatz festgelegt sein.
Quellen und fachliche Einordnung
Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.