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Kranprüfung: Tragwerk, Sicherheitseinrichtungen und Einsatz dokumentieren.

Ein Kran bewegt Lasten über Arbeitsbereiche hinweg. Schäden an tragenden Teilen oder Störungen von Sicherheitseinrichtungen können deshalb weitreichende Folgen haben. Die Prüfplanung muss Kranart, Einsatz und Änderungen berücksichtigen und die Ergebnisse in einer fortlaufenden Anlagenhistorie verbinden.

Stand 25.09.2026ca. 3 Minuten LesezeitBestand & Fristen
01 / PRAXISWISSEN

Kranart und Einsatz erfassen

Hallenkran, Turmdrehkran und Fahrzeugkran sind keine austauschbaren Prüfobjekte. Zur Vorbereitung gehören Hersteller- und Typangaben, Tragfähigkeit, Ausführung, Aufstellort und die zugehörigen technischen Unterlagen. Vorhandene Prüf- und Instandhaltungsnachweise werden dem konkreten Kran zugeordnet.

Veränderte Konfigurationen, neue Aufstellorte und besondere Lastkollektive müssen dort erkennbar sein, wo sie die Prüfung beeinflussen. Ein Bericht für eine frühere Ausführung darf nicht ungeprüft als Nachweis für die neue Situation verwendet werden.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 52 – Krane ↗

02 / PRAXISWISSEN

Technischen Zustand und sichere Funktionen prüfen

Der festgelegte Umfang kann Tragwerk, Hub- und Fahrwerke, Bremsen, Steuerung sowie Begrenzungs- und Sicherheitseinrichtungen betreffen. Die Prüfung erfolgt nach den maßgebenden Unterlagen und unter sicheren Bedingungen. Erforderliche Prüfungen mit Lasten gehören in ein fachgerecht geplantes Verfahren.

Auffälligkeiten wie Beschädigung, Korrosion, ungewöhnliche Geräusche oder Änderungen im Bewegungsverhalten werden konkret beschrieben. Messwerte und besondere Prüfbedingungen müssen zugeordnet sein. Das Ergebnis sollte erkennen lassen, ob eine Einschränkung, Instandsetzung oder weitere Untersuchung notwendig ist.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 52 – Krane ↗

03 / PRAXISWISSEN

Welche Vorgaben enthält DGUV Vorschrift 52?

Die DGUV Vorschrift 52 unterscheidet Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme beziehungsweise nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrende Prüfungen. § 26 nennt für wiederkehrende Prüfungen eine Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und mindestens einen jährlichen Termin. Für bestimmte Kranarten und Anlässe bestehen zusätzliche Anforderungen.

Turmdrehkrane werden dort auch bei Aufstellung und Umrüstung gesondert berücksichtigt. Wer prüfen muss und welche weiteren Prüfungen anstehen, hängt von Kranart und Sachverhalt ab. Die geltende Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und die weiteren anwendbaren Anforderungen müssen zum konkreten Kran passen.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 52 – Krane ↗

04 / PRAXISWISSEN

Sachkunde, Sachverständigenprüfung und Herstellerunterlagen

Ein Wartungsbetrieb ist nicht allein durch seine Beauftragung für jede vorgeschriebene Kranprüfung zuständig. Die erforderliche Qualifikation und gegebenenfalls die Einbindung einer sachverständigen Person sind für den Prüfanlass zu klären. Leistungsumfang und Nachweisform gehören in den Auftrag.

Produktnormen und Herstellerunterlagen beschreiben technische Anforderungen bestimmter Kranarten. Sie werden nicht durch die pauschale Angabe „UVV geprüft“ ersetzt. Ebenso ist die sichere Auswahl eines Anschlagmittels eine eigene Aufgabe; ein bestandener Kranbericht gibt nicht sämtliche daneben gelagerten Ketten und Gurte frei.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 52 – Krane ↗ · DGUV Regel 109-017 – Lastaufnahme- und Anschlagmittel ↗

05 / PRAXISWISSEN

Beispiel: Austausch eines sicherheitsrelevanten Bauteils

An einem Hallenkran wird ein Bauteil der Hubbewegung instand gesetzt. Die Maßnahme wird mit Anlass und ausgeführtem Umfang dokumentiert. Die zuständige Fachperson beurteilt, welche Prüfung vor der weiteren Nutzung erforderlich ist.

Die Anlagenakte verbindet Reparaturbeleg, Prüfergebnis und eventuelle Einschränkungen. Offene Arbeiten erhalten einen klaren Verantwortlichen. Im Prüfbuch bleibt sichtbar, welche Entscheidung sich auf die Reparatur bezog und welcher reguläre Prüftermin weiterhin zu beachten ist.

ORGANISATION MIT PIX NACHWEIS

Bestand und Fristen vorbereiten

Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.

Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.

KONKRETE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Ist eine jährliche Prüfung bei jedem Kran der einzige Termin?

Nein. Zusätzliche Anforderungen können sich aus Kranart, Einsatz, Änderungen, Aufstellung oder außergewöhnlichen Ereignissen ergeben. Der jährliche Termin ersetzt solche Anlässe nicht.

Sind Anschlagketten im Kranbericht automatisch enthalten?

Nur wenn sie tatsächlich eindeutig als Prüfobjekte erfasst und im passenden Umfang geprüft wurden. Sie benötigen eine eigene nachvollziehbare Zuordnung.

Quellen und fachliche Einordnung

Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.

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