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Anschlagmittel prüfen: Jede Verbindung zur Last muss stimmen.

Anschlagketten, textile Hebebänder und Lastaufnahmemittel wie Traversen verbinden Last und Hebezeug auf unterschiedliche Weise. Ihr Zustand, die richtige Auswahl und die zulässige Anwendung entscheiden gemeinsam über die Sicherheit eines Hebevorgangs.

Stand 25.09.2026ca. 3 Minuten LesezeitBestand & Fristen
01 / PRAXISWISSEN

Kennzeichnung und Bauart zuerst klären

Zur Geräteakte gehören eindeutige Kennung, Hersteller, Bauart, Tragfähigkeit und relevante Abmessungen. Bei mehrteiligen Systemen muss die Zuordnung der Komponenten nachvollziehbar sein. Eine unlesbare Kennzeichnung ist kein Anlass, die Tragfähigkeit anhand der Farbe oder einer ähnlichen Ausführung zu schätzen.

Textile Anschlagmittel, Ketten, Seile und Traversen benötigen unterschiedliche Prüfkriterien. Zurrgurte für den Straßentransport gehören nicht in dieselbe Kategorie: Eine Angabe zur Zurrkraft ist keine Freigabe zum Heben einer Last.

Grundlagen: DGUV Regel 109-017 – Lastaufnahme- und Anschlagmittel ↗

02 / PRAXISWISSEN

Sichtprüfung und erforderliche Zusatzprüfung

Die Prüfung beginnt mit den passenden Unterlagen und einem Zustand, der die Beurteilung der Bauteile ermöglicht. Textile Teile werden beispielsweise auf erkennbare Schnitte, Abrieb und andere Schädigungen betrachtet; metallische Teile auf Verformung, Korrosion und Beschädigung. Auch Verbindungen und Sicherungsteile sind relevant.

Welche zusätzlichen Verfahren und Messungen nötig sind, hängt von Material, Bauart, Einsatz und Herstelleranforderungen ab. Die Kriterien für Ablegereife dürfen nicht frei erfunden oder von einem anderen Produkt übertragen werden. Nach einem außergewöhnlichen Belastungsereignis ist die sichere weitere Verwendung gesondert zu klären.

Grundlagen: DGUV Regel 109-017 – Lastaufnahme- und Anschlagmittel ↗

03 / PRAXISWISSEN

Kontrollen, wiederkehrende Prüfung und Ablegereife

Die DGUV Regel 109-017 behandelt Prüfungen von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln. Die Anforderungen beziehen sich auf die konkreten Einsatzbedingungen; für die dort beschriebenen wiederkehrenden Prüfungen ist ein Zeitraum von längstens einem Jahr ein wichtiger Bezug. Kürzere Intervalle und zusätzliche Verfahren können erforderlich sein.

Die Kontrolle vor dem Einsatz bleibt davon getrennt. Ein Mittel kann vor Ablauf seines Termins beschädigt und damit auszusondern sein. Gebrauchsdauer oder Ablegekriterien des Herstellers sind zusätzliche Grenzen. Ein neuer Prüftermin verlängert diese Vorgaben nicht automatisch.

Grundlagen: DGUV Regel 109-017 – Lastaufnahme- und Anschlagmittel ↗

04 / PRAXISWISSEN

Was die DGUV-Regel abdeckt

Die DGUV Regel 109-017 ordnet den sicheren Umgang mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb ein. Dazu gehören Auswahl, Verwendung und die Organisation von Prüfungen. Die Qualifikation der prüfenden Person muss zum jeweiligen Mittel und Verfahren passen.

Technische Produktnormen unterscheiden sich nach Bauart, Material und Ausführung. Ein pauschales „nach DIN geprüft“ ohne Benennung des Prüfobjekts und der Grundlage ist unzureichend. Die Herstellerdokumentation ist deshalb zusammen mit den angewandten Regeln in der Geräteakte zu führen.

Grundlagen: DGUV Regel 109-017 – Lastaufnahme- und Anschlagmittel ↗ · BAuA: TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen ↗

05 / PRAXISWISSEN

Beispiel: Beschädigung am textilen Hebeband

Bei der Vorbereitung eines Hebevorgangs wird eine Beschädigung am Band festgestellt. Das Mittel wird aus der Verwendung genommen und eindeutig gekennzeichnet, damit es nicht erneut aus dem Lager entnommen wird. Die zuständige Person bewertet den Befund nach den richtigen Ablegekriterien.

Die Dokumentation nennt Artikelkennung, Schadenstelle, Entscheidung und weitere Maßnahme. Ein Foto zeigt die Beschädigung, die fachliche Entscheidung steht daneben. Wird das Mittel ersetzt, bleibt der alte Datensatz als nachvollziehbare Historie erhalten.

ORGANISATION MIT PIX NACHWEIS

Bestand und Fristen vorbereiten

Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.

Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.

KONKRETE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Kann ein Zurrgurt als Hebeband verwendet werden?

Nicht allein aufgrund ähnlicher Form oder einer hohen Kraftangabe. Zurrmittel und Anschlagmittel haben verschiedene Verwendungszwecke und Kennzeichnungen. Die bestimmungsgemäße Verwendung ist maßgeblich.

Reicht eine jährliche Plakette trotz sichtbarem Schaden?

Nein. Ein aktueller Termin hebt einen konkreten Schaden oder ein Ablegekriterium nicht auf. Der Zustand muss vor dem weiteren Einsatz geklärt werden.

Quellen und fachliche Einordnung

Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.

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