Torart und besondere Funktion erfassen
Sektionaltor, Rolltor und Schiebetor haben unterschiedliche Konstruktionen. Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen handbetätigtem und kraftbetätigtem Betrieb. Herstellerkennung, Antrieb, Steuerung, Standort und vorhandene Schutzfunktionen gehören in die Anlagenakte.
Brandschutzabschlüsse und Einrichtungen im Verlauf von Fluchtwegen können zusätzliche Anforderungen haben. Ein normaler Tor-Service deckt diese nicht automatisch ab. Der Prüfauftrag sollte deshalb ausdrücklich benennen, welche Funktionen und gegebenenfalls welche weiteren Fachprüfungen erforderlich sind.
Grundlagen: DGUV Information 208-022 – Türen und Tore ↗
Mechanik und Sicherheitseinrichtungen prüfen
Vor der Prüfung wird der Bereich so organisiert, dass Bewegungen des Tores niemanden gefährden. Die Fachperson betrachtet die für die Bauart relevanten mechanischen Teile, Führung, Befestigung und den Antrieb. Erforderliche Funktionsprüfungen richten sich nach den Hersteller- und Fachvorgaben.
Vorhandene Schutzeinrichtungen und Steuerfunktionen werden im passenden Umfang bewertet. Das bloße Beobachten einer erfolgreichen Öffnungsbewegung belegt nicht sämtliche Schutzfunktionen. Technische Messungen, etwa im Zusammenhang mit der Nutzungssicherheit, benötigen das geeignete Verfahren und qualifiziertes Personal.
Grundlagen: DGUV Information 208-022 – Türen und Tore ↗ · DIN EN 12453 – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore ↗
Auffälligkeiten im laufenden Betrieb ernst nehmen
Ungewöhnliche Geräusche, ruckartige Bewegung, beschädigte Führungsteile oder eine unzuverlässige Schutzeinrichtung sind konkrete Störungsmeldungen. Nennen Sie den Zustand, in dem das Problem auftritt, und die betroffene Bewegungsrichtung. Das erleichtert die fachliche Fehlersuche.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht für den normalen Betrieb überbrückt werden, nur weil eine Störung den Warenfluss behindert. Bis zur Klärung werden sichere betriebliche Maßnahmen festgelegt. Instandsetzung und anschließende Bewertung müssen auf den gemeldeten Befund Bezug nehmen.
Grundlagen: DGUV Information 208-022 – Türen und Tore ↗
ASR A1.7, DIN EN 12453 und DIN EN 13241
Die ASR A1.7 behandelt Türen und Tore in Arbeitsstätten. Die DGUV Information 208-022 erläutert ihre sichere Gestaltung und Verwendung einschließlich Instandhaltung und sicherheitstechnischer Prüfung. Fristen, Umfang und Qualifikation müssen anhand der anwendbaren Anforderungen festgelegt werden.
DIN EN 12453 beschreibt die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, DIN EN 13241 ist eine Produktnorm für Tore und deren Leistungseigenschaften. Produktunterlagen, Betreiberprüfung und besondere Anforderungen etwa an den Brandschutz erfüllen verschiedene Zwecke. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt die laufende Beurteilung des gealterten oder veränderten Tores nicht.
Grundlagen: BAuA: ASR A1.7 – Türen und Tore ↗ · DGUV Information 208-022 – Türen und Tore ↗ · DIN EN 12453 – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore ↗ · DIN EN 13241 – Produktnorm für Tore ↗
Beispiel: Wiederkehrende Störung an einer Schutzeinrichtung
Ein Tor stoppt unregelmäßig. Der Betrieb meldet Gerät, Zeitpunkt und beobachtetes Verhalten. Die Fachperson untersucht, ob ein technischer Defekt, eine ungeeignete Einstellung oder ein Problem im Umfeld vorliegt. Die sichere Nutzung wird bis zur Klärung geregelt.
Nach der Instandsetzung nennt der Bericht die ausgeführte Arbeit und die geprüften Funktionen. Offene Teile des Auftrags bleiben sichtbar. Bei Änderungen an Steuerung oder Antrieb wird zusätzlich bewertet, welche Unterlagen und Prüfungen aktualisiert werden müssen.
Bestand und Fristen vorbereiten
Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.
Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.
Häufige Fragen
Sind handbetätigte Tore generell ohne Prüfbedarf?
Nein. Auch sie können mechanische Gefährdungen aufweisen. Anforderungen und Umfang müssen für die konkrete Bauart und Verwendung beurteilt werden.
Ist ein Brandschutztor mit dem normalen Tor-Service vollständig abgedeckt?
Nicht automatisch. Die besondere Schutzfunktion sowie objekt- und produktspezifische Anforderungen benötigen eine passende Beauftragung und Dokumentation.
Quellen und fachliche Einordnung
Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.