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Elektrogeräte prüfen: Schutzmaßnahmen messen und den Zustand beurteilen.

Ein beschädigtes Anschlusskabel ist sichtbar, eine unwirksame elektrische Schutzmaßnahme nicht immer. Die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte verbindet deshalb die Beurteilung des Zustands mit geeigneten elektrischen Prüfungen. Welche Verfahren passen, hängt vom Gerät und seiner Schutzmaßnahme ab.

Stand 25.09.2026ca. 3 Minuten LesezeitBestand & Fristen
01 / PRAXISWISSEN

Welche Geräte werden erfasst?

Zum Bestand können beispielsweise Elektrowerkzeuge, Bürogeräte und andere bewegliche elektrische Betriebsmittel gehören. Hersteller, Gerätetyp, eindeutige Kennung und relevante technische Angaben helfen bei der Auswahl des richtigen Prüfverfahrens. Zubehör und abnehmbare Leitungen sind passend zum vorgesehenen Umfang einzubeziehen.

Nicht jedes Gerät mit einem Stecker fällt ohne Einschränkung unter dasselbe Prüfprogramm. Für bestimmte Anwendungen, etwa medizinische Geräte oder Schweißgeräte, können spezielle Anforderungen gelten. Die Einordnung muss deshalb vor einer pauschalen Übernahme einer Standardvorlage erfolgen.

Grundlagen: DIN EN 50699 (VDE 0702) – Wiederholungsprüfung ↗

02 / PRAXISWISSEN

Sichtprüfung, elektrische Prüfung und Bewertung

Zunächst werden äußerer Zustand, Leitung, Stecker, Gehäuse und die zum Gerät gehörenden Schutzteile beurteilt. Eine erkennbare Beschädigung darf nicht allein deshalb übergangen werden, weil ein Prüfgerät anschließend einen günstigen Messwert anzeigt. Zustand und Messung werden gemeinsam bewertet.

Die erforderlichen elektrischen Prüfungen richten sich nach Bauart, Schutzmaßnahme, zulässigem Verfahren und Herstellerangaben. Messmittel müssen für die Aufgabe geeignet sein. Prüfwerte werden mit Verfahren und Ergebnis dokumentiert; ein pauschales „bestanden“ ohne nachvollziehbare Grundlage erschwert spätere Bewertungen. Fachlich ungeeignete Messungen können Geräte beschädigen und gehören nicht in eine Anleitung für ungeschulte Anwender.

Grundlagen: DIN EN 50699 (VDE 0702) – Wiederholungsprüfung ↗ · DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen ↗

03 / PRAXISWISSEN

DIN EN 50699 und DIN EN 50678: zwei Prüfaufgaben

DIN EN 50699, zugleich VDE 0702, betrifft Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte. DIN EN 50678, zugleich VDE 0701, betrifft die Überprüfung grundlegender Schutzmaßnahmen nach einer Reparatur. Die frühere gemeinsame DIN VDE 0701-0702 wurde durch diese getrennten Regelungen abgelöst.

Die Auswahl hängt also auch vom Anlass ab: planmäßige Wiederholungsprüfung oder Prüfung nach einer Reparatur. Die Anwendungsbereiche und Ausnahmen sind jeweils zu beachten. Die öffentlich sichtbaren DIN-Media-Titel erläutern diese Trennung; sie ersetzen nicht die vollständigen technischen Anforderungen oder zulässigen Messverfahren.

Grundlagen: DIN EN 50699 (VDE 0702) – Wiederholungsprüfung ↗ · DIN EN 50678 (VDE 0701) – Prüfung nach Reparatur ↗

04 / PRAXISWISSEN

DGUV Vorschrift 3 und risikobasierte Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 enthält Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die Durchführungsanweisungen nennen für bestimmte Einsatzfälle Richtwerte und berücksichtigen die Fehlerquote bei der Beurteilung von Prüffristen. Daraus folgt keine identische Frist für jedes Bürogerät und jedes Baustellenwerkzeug.

Beanspruchung, Umgebung, bisherige Befunde und Herstellerinformationen gehören in die betriebliche Festlegung. Eine beschädigte Leitung verlangt eine unmittelbare Klärung, auch wenn der Termin noch nicht erreicht ist. Die Elektrofachkraft beziehungsweise die für die Aufgabe vorgesehene fachliche Leitung muss die Prüfung verantworten; der Besitz eines automatischen Prüfgeräts allein ist kein Qualifikationsnachweis.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen ↗ · BAuA: TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen ↗

05 / PRAXISWISSEN

Beispiel: Ein Werkzeug kommt aus der Reparatur

Bei einer Bohrmaschine wurde die Anschlussleitung erneuert. Das Gerät wird nicht allein aufgrund des nächsten regulären Prüftermins zurück in den Bestand gegeben. Der Reparaturanlass und die dafür erforderliche Prüfung werden dokumentiert.

Der Nachweis verbindet Gerätekennung, durchgeführte Arbeit, angewandtes Verfahren, Messwerte, Ergebnis und verantwortliche Person. Für die weitere Organisation bleibt sichtbar, ob dies eine Reparaturprüfung war und wie der wiederkehrende Prüfplan geführt wird. So werden zwei unterschiedliche Prüfanlässe nicht versehentlich zusammengezählt.

ORGANISATION MIT PIX NACHWEIS

Bestand und Fristen vorbereiten

Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.

Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.

KONKRETE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Reicht ein grünes Ergebnis am Messgerät?

Nein. Auswahl des Verfahrens, Sichtbefund, Randbedingungen und fachliche Bewertung gehören zusammen. Ein einzelner Messwert bestätigt nicht automatisch die vollständige Sicherheit des Geräts.

Sind alle Elektrogeräte jährlich zu prüfen?

Eine solche Pauschalregel ist unzutreffend. Die anwendbaren Vorgaben und die tatsächlichen Einsatzbedingungen bestimmen das Intervall. Richtwerte müssen zum konkreten Anwendungsfall passen.

Gilt DIN EN 50699 auch für jede Reparaturprüfung?

Nein. Die Wiederholungsprüfung ist von der Prüfung nach Reparatur abzugrenzen. Dafür ist unter anderem DIN EN 50678 mit ihrem eigenen Anwendungsbereich relevant.

Quellen und fachliche Einordnung

Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.

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