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Staplerprüfung: Fahrzeug, Anbaugerät und Sicherheitsfunktionen erfassen.

Ein Stapler bewegt nicht nur Lasten, sondern arbeitet oft unmittelbar neben Menschen und Regalanlagen. Die Prüfung muss deshalb das Fahrzeug, die Lastaufnahme und die für den Einsatz wichtigen Sicherheitsfunktionen zusammen betrachten. Die Fahrerqualifikation ist davon getrennt zu organisieren.

Stand 25.09.2026ca. 3 Minuten LesezeitBestand & Fristen
01 / PRAXISWISSEN

Stapler und Zubehör eindeutig zuordnen

Gegengewichtsstapler, Schubmaststapler und andere Flurförderzeuge unterscheiden sich in Bauart und Einsatz. Erfassen Sie Fahrzeugkennung, Hersteller, Tragfähigkeit, Antrieb und aktuelle Anbaugeräte. Ein Lastdiagramm muss zur tatsächlichen Ausrüstung passen.

Der Bestandsdatensatz sollte erkennen lassen, welche Arbeitsbereiche und besonderen Bedingungen vorgesehen sind. Ein Einsatz im Schmalgang oder in einer besonderen Umgebung kann zusätzliche Anforderungen auslösen. Die Wartungshistorie und gemeldete Anfahrschäden helfen, den Prüfumfang vorzubereiten.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge ↗

02 / PRAXISWISSEN

Was bei der Prüfung betrachtet wird

Die Untersuchung richtet sich nach Bauart und Unterlagen. Dazu gehören unter anderem Fahr- und Hubfunktionen, Bremsen, Lenkung, tragende Teile sowie vorhandene Sicherheits- und Warneinrichtungen. Anbaugeräte und ihre Verbindung zum Fahrzeug werden entsprechend ihrer Bedeutung einbezogen.

Funktionstests benötigen einen abgesicherten Bereich und qualifiziertes Personal. Beschädigungen an Gabeln, Mast oder anderen lasttragenden Teilen dürfen nicht allein anhand eines Fotos freigegeben werden. Erforderliche Messungen und Bewertungen erfolgen nach den einschlägigen Vorgaben und Herstellergrenzen.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge ↗

03 / PRAXISWISSEN

Welche Prüffrist nennt die DGUV Vorschrift 68?

§ 37 der DGUV Vorschrift 68 verlangt für die dort erfassten Flurförderzeuge und Anbaugeräte wiederkehrende Prüfungen in Abständen von längstens einem Jahr. Der Anwendungsbereich und die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Fassung sind zu beachten. Kürzere Abstände können sich aus den Einsatzbedingungen ergeben.

Dieser Termin ersetzt keine vorgesehenen Kontrollen vor dem Einsatz und keine Reaktion auf einen konkreten Schaden. Nach einem Anfahrereignis oder einer relevanten Änderung ist zu klären, welche weitere Prüfung vor der Benutzung notwendig ist. Ausbildung und Beauftragung der fahrenden Person sind eigene Pflichten.

Grundlagen: DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge ↗

04 / PRAXISWISSEN

DIN EN ISO 3691-1 und DGUV: unterschiedliche Aufgaben

DIN EN ISO 3691-1 behandelt sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung für bestimmte motorkraftbetriebene Flurförderzeuge. Fahrerlose Fahrzeuge und weitere im Anwendungsbereich ausgeschlossene Bauarten benötigen eine gesonderte Einordnung. Der Normtitel darf deshalb nicht auf jeden Lagerwagen übertragen werden.

Die DGUV Vorschrift 68 beschreibt auch Prüfanforderungen im Betrieb. §§ 38 und 39 betreffen Umfang und Nachweise. Produktnorm, wiederkehrende Prüfung und Fahrerausbildung bilden verschiedene Nachweise; eine Schulungsbescheinigung für Fahrer ist kein Prüfbericht für den Stapler.

Grundlagen: DIN EN ISO 3691-1 – Flurförderzeuge ↗ · DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge ↗

05 / PRAXISWISSEN

Beispiel: Neues Anbaugerät, veränderte Verwendung

Ein Stapler erhält ein anderes Anbaugerät. Vor dem Einsatz wird geklärt, ob die Kombination zulässig ist und welche Angaben, Prüfungen oder Anpassungen nötig werden. Die Geräteakte verknüpft Fahrzeug und Anbaugerät, statt den Zubehörwechsel nur als Freitext im letzten Serviceauftrag zu verstecken.

Der Prüfnachweis nennt Fahrzeugkennung, geprüfte Ausrüstung, Datum, Umfang, Befunde und Ergebnis. Eine Einschränkung wird so beschrieben, dass der Betrieb weiß, welche Verwendung zulässig ist und welche Maßnahme noch fehlt. Die nächste Fälligkeit bleibt getrennt davon sichtbar.

ORGANISATION MIT PIX NACHWEIS

Bestand und Fristen vorbereiten

Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.

Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.

KONKRETE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Ist der Staplerschein ein Nachweis über den Fahrzeugzustand?

Nein. Fahrerqualifikation und Prüfung des Flurförderzeugs betreffen unterschiedliche Anforderungen. Beides muss für den konkreten Einsatz stimmen.

Muss ein Anbaugerät im Prüfbericht stehen?

Wenn es zum geprüften Umfang gehört, muss es eindeutig zugeordnet sein. Der Bericht für eine andere Ausrüstung belegt nicht ohne Weiteres den Zustand der aktuellen Kombination.

Quellen und fachliche Einordnung

Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.

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Benachbarte Gerätefamilien haben eigene Prüfaufgaben und Nachweise.