Pix Nachweis · Entwickelt für Prüfbetriebe und Betreiber Pilot · B2B
← Alle 22 PrüfbereichePRÜFWISSEN / Blitzschutzanlage

Blitzschutzprüfung: Verbindungen, Zustand und Änderungen im Blick.

Blitzschutz besteht aus aufeinander abgestimmten Teilen. Eine neue Dachanlage, ein beschädigter Leiter oder eine veränderte Verbindung kann das Schutzkonzept beeinflussen. Die Prüfung muss deshalb die vorhandene Anlage und die seit der letzten Bewertung eingetretenen Änderungen erfassen.

Stand 25.09.2026ca. 3 Minuten LesezeitBestand & Fristen
01 / PRAXISWISSEN

Äußerer und innerer Blitzschutz gehören in eine Anlagenakte

Zum äußeren Blitzschutz zählen Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage. Beim inneren Blitzschutz sind unter anderem Potentialausgleich und die abgestimmten Schutzmaßnahmen im Gebäude relevant. Ein einzelnes Foto auf dem Dach beschreibt dieses Zusammenwirken nicht.

Als Grundlage dienen Bestandspläne, Schutzkonzept, frühere Prüfberichte und die dokumentierte Ausführung. Erfassen Sie Gebäudebereiche, zugängliche Prüfstellen sowie Änderungen an Dach, Fassade oder technischen Anlagen. So kann die Fachperson den aktuellen Zustand mit der vorgesehenen Schutzwirkung vergleichen.

Grundlagen: DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 – Prüfung von Blitzschutzsystemen ↗

02 / PRAXISWISSEN

Sichtprüfung, Unterlagenprüfung und Messungen

Vor der Prüfung wird geklärt, welche Teile zugänglich sind und welche Facharbeiten sicher durchgeführt werden können. Die Sichtprüfung betrachtet unter anderem erkennbare Beschädigung, Korrosion, Befestigung und Veränderungen an Leitungsführung und Verbindungen. Verdeckte Teile werden nicht allein deshalb als unauffällig eingestuft, weil kein Schaden sichtbar ist.

Erforderliche Messungen und die Beurteilung der Ergebnisse gehören in fachkundige Hände. Prüfstellen, Verfahren und Randbedingungen müssen den Werten zugeordnet werden können. Ein Messwert ohne Angabe der Messstelle und der zugrunde gelegten Bewertung hilft bei der nächsten Prüfung kaum.

Grundlagen: DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 – Prüfung von Blitzschutzsystemen ↗

03 / PRAXISWISSEN

Fristen und zusätzliche Prüfanlässe

Die Prüforganisation richtet sich nach der Anlage, ihrer Schutzaufgabe und den für das Objekt geltenden Anforderungen. Schutzklasse, Umgebung, Nutzung und besondere Gefährdungen sind dabei relevant. Eine allgemeine Jahreszahl für sämtliche Blitzschutzanlagen wäre deshalb irreführend.

Nach einem bekannten Blitzeinfluss, einer Beschädigung oder einem relevanten Umbau kann eine zusätzliche Beurteilung nötig werden. Bauordnungsrechtliche Vorgaben, Anforderungen des Versicherers und Herstellerunterlagen können hinzukommen. Diese Grundlagen sollten im Prüfplan getrennt benannt werden.

Grundlagen: DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 – Prüfung von Blitzschutzsystemen ↗

04 / PRAXISWISSEN

Was DIN EN 62305 für die Prüfung bedeutet

Die Normenreihe DIN EN 62305 behandelt Blitzschutz. Für bauliche Anlagen und Personen ist Teil 3 ein wesentlicher Bezug. Das Beiblatt 3 zur deutschen Fassung enthält Hinweise zur Prüfung von Blitzschutzsystemen und verweist auf die dafür benötigte Blitzschutz-Fachkompetenz.

Normenbezug und konkrete Ausgabe müssen zur Anlagenplanung und zur Prüfaufgabe passen. Aus einem frei zugänglichen Normtitel lassen sich weder sämtliche Messverfahren noch zulässige Grenzwerte ableiten. Die ausführlichen technischen Anforderungen müssen anhand der maßgebenden Unterlagen angewandt werden. Für besondere Bereiche, etwa explosionsgefährdete Anlagen, sind zusätzliche Anforderungen separat zu berücksichtigen.

Grundlagen: DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 – Prüfung von Blitzschutzsystemen ↗

05 / PRAXISWISSEN

Beispiel: Nachrüstung einer Photovoltaikanlage

Auf einem bestehenden Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert. Der frühere Blitzschutzbericht bleibt eine wichtige Bestandsunterlage, beschreibt aber die neue Situation noch nicht. Planung, Montage und Blitzschutzbewertung müssen deshalb miteinander abgeglichen werden.

In der Anlagenakte werden Anlass, geänderte Ausführung und geprüfte Bereiche dokumentiert. Offene Maßnahmen erhalten eine verantwortliche Stelle und eine Nachprüfung. Erst dadurch wird aus mehreren Einzelberichten ein verständlicher Verlauf, der auch beim nächsten Dachumbau nutzbar bleibt.

ORGANISATION MIT PIX NACHWEIS

Bestand und Fristen vorbereiten

Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.

Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.

KONKRETE ANTWORTEN

Häufige Fragen

Ist eine Sichtkontrolle immer ausreichend?

Das hängt vom festgelegten Prüfumfang ab. Eine Sichtkontrolle ersetzt keine erforderlichen Messungen oder die fachliche Bewertung verdeckter beziehungsweise geänderter Anlagenteile.

Gilt ein Bericht vor einem Dachumbau unverändert weiter?

Er dokumentiert den damaligen Zustand. Ob die Änderung zusätzliche Prüfungen oder Schutzmaßnahmen verlangt, muss für das konkrete Objekt fachlich beurteilt werden.

Quellen und fachliche Einordnung

Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.

WEITERLESEN

Verwandte Prüfbereiche

Benachbarte Gerätefamilien haben eigene Prüfaufgaben und Nachweise.