Welche Angaben vor der Prüfung benötigt werden
Erfassen Sie Maschinenart, Hersteller, Modell, Seriennummer, Betriebsstunden und verfügbare Unterlagen. Relevante Anbaugeräte werden eindeutig zugeordnet. Wird die Maschine beispielsweise zum Heben eingesetzt, muss dieser Verwendungszweck ausdrücklich in der Bewertung berücksichtigt werden.
Beschädigungen, Reparaturen und ungewöhnliche Vorkommnisse seit dem letzten Termin sind wichtige Hinweise. Eine Maschine, die zwischen Baustellen wechselt, braucht außerdem eine verlässliche Zuordnung ihrer Nachweise; der Standortname allein identifiziert sie nicht.
Grundlagen: DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitelübersicht ↗
Sicht- und Funktionsprüfung sicher vorbereiten
Die Prüfung wird in einem geeigneten, abgesicherten Bereich vorbereitet. Zugänglichkeit, Reinigung und ein sicherer Maschinenzustand werden abgestimmt. Untersuchungen an tragenden Bauteilen, Fahrwerk, Antrieb, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen richten sich nach Bauart und Herstellerunterlagen.
Funktionstests dürfen Beschäftigte nicht gefährden. Bewegungen von Maschine und Anbaugerät benötigen einen kontrollierten Ablauf. Geprüft wird auch die Kombination, soweit ihre Sicherheit von Befestigung, Verriegelung oder Steuerung abhängt. Eine unauffällige Grundmaschine macht ein ungeeignetes Anbaugerät nicht automatisch sicher.
Grundlagen: DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitelübersicht ↗
Typische Befunde und ihre Folgen
Auffällige Hydraulikleitungen, beschädigte Schutzteile, Spiel an Verbindungen oder unzuverlässige Verriegelungen sind konkrete Befunde für die fachliche Beurteilung. Ölspuren können auf eine Leckage hinweisen, ersetzen aber keine Ursachenklärung. Druckführende Leckstellen dürfen nicht mit der Hand gesucht werden.
Fotos sollten die Stelle und die Gerätekennung erkennen lassen. Aus dem Befund folgt eine Entscheidung: weitere Untersuchung, Instandsetzung, Einschränkung oder Außerbetriebnahme. Ein Reparaturauftrag wird erst nach nachvollziehbarer Erledigung und erforderlicher Nachprüfung geschlossen.
Grundlagen: DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitelübersicht ↗ · DGUV IFA: Hilfen zu Hydraulik und Pneumatik ↗
DIN EN 474 und DGUV im betrieblichen Zusammenhang
DIN EN 474-1 beschreibt allgemeine Sicherheitsanforderungen an Erdbaumaschinen. Je nach Maschinenart sind weitere spezifische Anforderungen relevant. Die Norm ist ein technischer Produktbezug; sie ersetzt keine Beurteilung des verschlissenen oder veränderten Geräts im Betrieb.
Die DGUV Regel 100-500 führt Erdbaumaschinen in Kapitel 2.12. Für die Organisation der Prüfungen werden Gefährdungsbeurteilung, aktuelle Herstellerinformationen und die für den Betrieb anwendbaren Regeln zusammen betrachtet. Intervall und Qualifikation sind passend zu Einsatz und Prüfaufgabe festzulegen, nicht allein nach dem Kaufdatum.
Grundlagen: DIN EN 474-1 – Sicherheit von Erdbaumaschinen ↗ · DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitelübersicht ↗ · BetrSichV § 3 – Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen ↗
Beispiel: Wechsel des Anbaugeräts
Ein Radlader wird mit einem anderen Anbaugerät eingesetzt. In der Akte wird dokumentiert, welches Gerät montiert wurde und auf welcher Grundlage die Kombination zulässig ist. Die zuständige Person beurteilt, ob sich daraus zusätzliche Prüf- oder Unterweisungsanforderungen ergeben.
Die Dokumentation verbindet Maschinenkennung, Anbaugerät, Datum, Prüfumfang, Befunde und Ergebnis. So kann ein späterer Prüfer erkennen, ob ein früherer Bericht überhaupt dieselbe Ausrüstung betraf. Betriebsstunden und auffällige Einsatzereignisse helfen, das Intervall bei Bedarf anzupassen.
Bestand und Fristen vorbereiten
Für diesen Bereich sind die Geräteverwaltung und die Planung von Fristen vorbereitet. Sie können die Anlagen im Bestand ihrer Gerätefamilie zuordnen. Eine eigene freigegebene Fachvorlage für sämtliche beschriebenen Prüfungen ist daraus noch nicht abzuleiten: Fachprüfung in Vorbereitung.
Beginnen Sie mit einer eindeutigen Gerätenummer und einem nachvollziehbaren Standort. Legen Sie fest, wer Termine bearbeitet und wie Mängel an die verantwortliche Stelle gelangen. Ein erledigter Softwarevorgang ersetzt keine qualifizierte Prüfentscheidung. Der tatsächliche Nachweis muss zum Gerät, zum Prüfanlass und zum ausgeführten Umfang passen.
Häufige Fragen
Ist die Wartung durch die Werkstatt bereits die vollständige Prüfung?
Nur wenn der tatsächlich beauftragte und dokumentierte Umfang die erforderliche Prüfung einschließt und die zuständige Person dafür geeignet ist. Ein Ölwechsel allein sagt nichts über andere Sicherheitsfunktionen aus.
Müssen Anbaugeräte mit erfasst werden?
Ja, soweit sie für Verwendung und Sicherheit der Maschine relevant sind. Die sichere Kombination ist zu beurteilen; ein Nachweis für die Grundmaschine beschreibt nicht automatisch jedes Zubehör.
Quellen und fachliche Einordnung
Redaktionsstand: 25.09.2026. Die verlinkten Gesetze, Regeln und Herausgeberinformationen sind nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu lesen. Bei DIN-/EN-Normen erläutern wir die öffentlich zugänglichen Katalogangaben; kostenpflichtige Normvolltexte werden nicht wiedergegeben. Die konkrete Prüfung richtet sich zusätzlich nach Herstellerunterlagen, Einsatz und erforderlicher Fachqualifikation.